Code of Conduct

Kodex

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

Primäre Aktion Sekundäre Aktion

Code of Conduct des Bundesverbandes Deutscher Kinderausstattungs-Hersteller e.V.

Der Bundesverband Deutscher Kinderausstattungs-Hersteller e.V. (nachfolgend der „Verband“ genannt) führt die Hersteller von Kinderausstattungen unter seinem Dach zusammen. Dazu gehören verschiedenste Produkte, die speziell für Kinder hergestellt werden. Mit dem vorliegenden Code of Conduct (nachfolgend „CoC“ genannt) unterstützt der Verband seine Mitgliedsunternehmen dabei, auf die spezifischen Rahmenbedingungen im Deutschen Markt Rücksicht zu nehmen, zu reagieren, und sich der gesellschaftlichen Verantwortung als Hersteller von Kinderausstattungen zu stellen. Der CoC ist als Selbstverpflichtung konzipiert, der von Mitgliedsunternehmen unterzeichnet werden kann, dabei aber keine Rechte Dritter begründet. Im Übrigen bindet der CoC nur den Verband selbst sowie die von den Mitgliedsunternehmen in den Verband entsandten Vertreter im Rahmen der Verbandsarbeit.

1. Einhaltung der Gesetze

Der Verband sowie die in ihm vertretenen Unternehmen halten die geltenden Gesetze in Deutschland ein. Die Unternehmen verfolgen sowohl im Rahmen der Verbandsarbeit als auch sonst ausschließlich seriöse und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb insbesondere unter Beachtung der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.

2. Verbraucherinteressen

Der Verband sowie seine Mitgliedsunternehmen halten sich an alle anwendbaren verbraucherschützenden Vorschriften.

3. Sicherheitsstandards für Kinder

Der Verband sowie seine Mitgliedsunternehmen halten die geltenden Regelungen und Standards für Kinderausstattungsprodukte ein und wirken auf die kontinuierliche Verbesserung dieser Standards hin. Insbesondere bei der Entwicklung und Verbesserung von Kinderausstattungsprodukten arbeiten der Verband und seine Mitglieder dabei kontinuierlich mit anderen Parteien und Institutionen, wie beispielsweise der Automobilindustrie oder normgebenden Behörden, zusammen und wirken so auf eine verbesserte Sicherheit hin. Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen werden ferner auf eine effektive und nachhaltige Aufklärung von Eltern über die geltenden Sicherheitsnormen sowie sicherheitsrelevante Risiken und deren Vermeidung hinwirken.

4. Engagement für kinderfreundliche Gesellschaft

Der Verband sowie seine Mitgliedsunternehmen setzen sich aktiv für die gesellschaftliche Akzeptanz von Familien mit Kindern sowie eine kinderfreundliche Familienpolitik ein. Hierzu gehören insbesondere die Förderung und der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, Kindertagesstätten und Kindergärten sowie alle sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen werden dabei auch freiwillige Aktivitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen.

5. Menschenrechte

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen respektieren die Würde des Menschen und setzen sich für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte ein. D00545264/0.4/10.05.2013 / Seite 2 von 3

6. Integrität

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen richten ihr Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien aus, insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit und Respekt vor der Würde des Menschen.

7. Verbot von Kinderarbeit

Der Verband sowie seine Mitgliedsunternehmen lehnen Kinderarbeit ab. Kinder im schulpflichtigen Alter oder im Alter von unter 15 Jahren werden nicht beschäftigt.

8. Verbot von Zwangsarbeit

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen lehnen jegliche Form von Zwangsarbeit ab. Mitarbeiter werden weder direkt noch indirekt durch Gewalt, Drohung, Einschüchterung oder auf sonstige Weise zur Arbeit gezwungen.

9. Verbot der Diskriminierung

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen setzen sich aktiv gegen jegliche Form von Diskriminierung, insbesondere wegen der ethnischen Herkunft, Rasse, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität ein.

10. Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen gewährleisten für ihre Mitarbeiter ein sicheres Arbeitsumfeld, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und die Gesundheit und Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter zu wahren.

11. Entlohnung und Arbeitszeit

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen beachten die geltenden Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich der Vergütung der Mitarbeiter sowie der höchst zulässigen Arbeitszeit.

12. Arbeitnehmerrechte

Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen achten das Recht der Arbeitnehmer, Vereinigungen oder Organisationen zum Zwecke der Förderung und des Schutzes der Interessen der Beschäftigten zu gründen, soweit dies rechtlich zulässig und möglich ist, sowie das Recht auf Tarifautonomie.

13. Privatsphäre und Datenschutz

Der Verband und seine Mitglieder behandeln personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter vertraulich und werden keine persönlichen Angaben über Mitarbeiter einholen oder aufbewahren, die nicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs erforderlich sind.

14. Bestechung und Korruption

Der Verband uns eine Mitgliedsunternehmen lehnen Bestechung und Korruption im Sinne der entsprechenden UN-Konvention aus dem Jahr 2005 ab und ergreifen geeignete Maßnahmen um die Begehung oder Beteiligung an Gesetzesverstößen zu vermeiden. D00545264/0.4/10.05.2013 / Seite 3 von 3

15. Umweltschutz

Der Verband und seine Mitglieder beachten die geltenden Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die ihre Unternehmen betreffen und gehen verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.

Der vorstehende Code of Conduct wurde am 12.09.2013 beschlossen.