Für unsere Wirtschaft ein Riesenproblem
- Branche
Für europäische Behörden außer Reichweite sind asiatische Billigplattformen wie TEMU, SHEIN oder WISH, über die täglich tonnenweise nicht konforme Produkte direkt an den Endkunden gehen; nicht nur eine Gefahr für die einheimischen Unternehmen, sondern auch für Kinder, die zunehmend mit unsicheren Produkten konfrontiert werden. Der Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor, ist Leiter des Bereichs Produktregulierung bei der Kanzlei Noerr und auf die Themen Produkthaftung und Product Compliance spezialisiert. Lioba Hebauer hat mit ihm aktuelle Entwicklungen und rechtliche Fragen zu den Plattformen aus Fernost erörtert.

Herr Dr. Kapoor, eine provokante Frage zu Beginn: Ein deutscher Hersteller verkauft über einen hier ansässigen Händler ein Produkt für Kinder. Ein Kleinteil löst sich, ein Kleinkind verschluckt es und erstickt um ein Haar. Bei TEMU, SHEIN oder WISH bestellt eine Mutter dasselbe Produkt. Auch hier löst sich ein Kleinteil und ein Kind erstickt fast daran. Wer trägt in dieser Konstellation welche strafrechtlichen bzw. haftungsrechtlichen Konsequenzen?
Ich finde Ihre Frage ganz und gar nicht provokant! Wenn die verantwortlichen Wirtschaftsakteure in Deutschland oder in Europa sitzen, sind sie für Behörden Staatsanwaltschaften und Geschädigte grundsätzlich greifbar. Wenn der Unfall auf ein sicherheitstechnisch fehlerhaftes Produkt zurückzuführen ist, haftet der Hersteller grundsätzlich für die finanziellen Folgen des Unfalls nach europäischem Produkthaftungsrecht. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihm nur dann, wenn sein Verhalten im Einzelfall strafbar war – etwa wenn der Hersteller die Gefährlichkeit des Produkts kannte, es aber trotzdem weitervertrieben hat. Wenn das Produkt vom Verbraucher allerdings direkt von einem Verkäufer aus China bezogen wird, gibt es in Europa aktuell niemanden, der für die finanziellen Schäden aufkommt.
Handel und Hersteller müssen sich in Europa an eine Vielzahl strenger Regelungen bei Produkten für Babys und Kinder halten – etwa bei der Produktsicherheit oder der Kennzeichnungspflicht. Und das ist gut so. Warum können asiatische Billigplattformen diese Regelungen umgehen?
Streng genommen sind es nicht die Verkaufsplattformen, die diese Vorgaben umgehen, sondern die Hersteller und Händler, die die Produkte über die Verkaufsplattformen verkaufen. Anders als Hersteller, Einführer und Händler sind Online-Plattformen keine Wirtschaftsakteure im Sinne des europäischen Produktsicherheitsrechts. Nur die genannten Wirtschaftsakteure können aber von den Behörden belangt werden, wenn sie die in Europa geltenden Vorgaben nicht einhalten. Sind diese Wirtschaftsakteure in einem Drittstaat ansässig, wird es für die europäischen Behörden nahezu unmöglich, die Einhaltung der hier für Produkte geltenden Anforderungen wirksam durchzusetzen.
Die EU-Kommission hat ja erst jüngst angekündigt, Maßnahmen gegen Online-Plattformen einzuleiten. Was ist hier der Plan und welche Wirkungen kann man in welchem Zeitrahmen erwarten?
In der Tat hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das einen sicheren und nachhaltigen E-Commerce Handel gewährleisten soll. Dabei wurden allerdings kaum neue Regulierungen vorgeschlagen, sondern verschiedene Werkzeuge zur Gewährleistung eines sichereren E-Commerce. Das Paket beinhaltet etwa einen Vorschlag für priorisierte Zollkontrollen für Produkte, die von Verbrauchern direkt aus Drittstaaten bestellt werden. Außerdem sollen mit Hilfe von KI-Tools nicht konforme Produkte im E-Commerce leichter erkannt werden. Ich gehe nicht davon aus, dass sich die Anzahl der in die EU eingeführten, nicht konformen Produkte durch die angekündigten Maßnahmen binnen eines Jahres massiv reduzieren lassen wird.
Welche Gefahr besteht für unsere Handels- und Industrieunternehmen, wenn diese EU Maßnahmen erst spät greifen?
Der weitgehend unkontrollierte Zufluss von Verbraucherprodukten aus Drittstaaten, die nicht den europäischen Anforderungen entsprechen, ist für die hiesige Wirtschaft natürlich ein Riesenproblem. Wenn Produkte europäischer Unternehmen nicht mit den hier geltenden Anforderungen übereinstimmen, müssen sie mit Vertriebsverboten, Rückrufen, Bußgeldern und Strafen rechnen. Diese Unternehmen stehen im Wettbewerb mit Herstellern und Händlern in Fernost, die für die europäischen Behörden außer Reichweite sind. Und dieser Wettbewerb ist selbstredend nicht fair. Für manch einheimisches Unternehmen ist dieser unfaire Wettbewerb unmittelbar existenzbedrohend. Ob die geplanten Maßnahmen der EU für diese Unternehmen noch rechtzeitig kommen, ist fraglich.
Was können einzelne Unternehmen, was können Verbände tun, um sich gegen den unfairen Wettbewerb zu wehren?
Die betroffenen Unternehmen und Verbände in Europa sind gut beraten, die politischen Entscheidungsträger in Europa und in den Mitgliedsstaaten weiterhin beständig auf das Problem aufmerksam zu machen. Dabei kann auch die etwa durch Verbände koordinierte Durchführung von Produktprüfungen eine Rolle spielen, um Verstöße gegen die geltenden Produktsicherheitsvorgaben in Europa möglichst rechtssicher zu dokumentieren.
In Deutschland und anderen europäischen Ländern werden Secondhand-Marktplätze immer beliebter. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen Endverbraucher rechnen, wenn sie (möglicherweise nicht konforme) Kinderausstattung verkaufen, die sie zuvor auf asiatischen Billigplattformen geordert haben?
Grundsätzlich haben Verbraucher, die auf Online-Verkaufsplattformen erworbene Produkte in gebrauchter Form weiterveräußern, nichts zu befürchten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie nicht positiv wissen, dass die betreffenden Produkte gefährlich sind oder den hier geltenden Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Letztlich spielt auch in diesem Kontext die Verbraucherinformation eine große Rolle. Die europäischen Verbraucher müssen wissen, dass Produkte, die sie von Verkäufern in Fernost über Online-Verkaufsplattformen erwerben, nicht auf die hier geltenden produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben überprüft werden.
https://www.noerr.com/de/professionals/kapoor-arun