Reform der Produktsicherheitsrichtlinie

EU-Parlament verschärft Regelungen

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Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit der dringend nötigen Reform der aus dem Jahr 2001 zugestimmt. Damit verändert sich die bisherige Richtlinie für Non-Food-Produkte in eine Verordnung. Sie ist europaweit in allen Teilen verbindlich und soll auch besonders schutzbedürftigen Gruppen wie etwa Kindern mehr Sicherheit bringen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor Produkten geschützt werden, unabhängig davon, ob der Anbieter in oder außerhalb der EU sitzt, ob das Produkt im Geschäft oder online gekauft wurde oder bereits andere Verordnungen greifen. „Es kann nicht sein, dass ein Puppenbett strengeren Sicherheitsanforderungen unterliegt als ein Kinderbett", so Marion Walsmann (CDU), Berichterstatterin der EVP-Fraktion. Die tschechische Vizepräsidentin des Parlaments und Berichterstatterin Dita Charanzová zeigte sich zufrieden: „Im Jahr 2020 kamen 50 % der als gefährlich eingestuften Produkte aus China. Mit diesem Gesetz haben wir einen entscheidenden Schritt gegen diejenigen unternommen, die in Europa unsichere Produkte verkaufen."

Im Jahresbericht des Schnellwarnportals Safety Gate für 2020 heißt es, 26 % der gemeldeten gefährlichen Produkte seien online verkauft worden, und mindestens 62 % dieser Produkte stammten aus Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Konkrete Regelungen für Produktrückrufe

Voraussichtlich ab Dezember 2024 werden Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure oder Händler nun strengeren Pflichten unterliegen. So müssen alle Unternehmen, auch jene aus Drittstaaten, die ein Produkt auf dem EU-Markt in den Verkehr bringen, künftig eine verantwortliche Person in der EU benennen, die von den Marktüberwachungsbehörden kontaktiert werden kann. Für Produktrückrufe gelten dann konkrete Regeln. Verbraucherinnen und Verbraucher, die gefährliche Produkte gekauft haben, müssen informiert werden und erhalten mindestens zwei der folgenden Angebote: Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung in Höhe des Kaufpreises.

Die neuen Vorschriften sollen auch Sicherheitsrisiken bekämpfen, die mit neuen Technologien und zunehmendem Online-Verkauf zusammenhängen. Online-Marktplätze müssen gefährliche Produkte in Zukunft innerhalb von zwei Arbeitstagen aus dem Sortiment entfernen und ihren Kundinnen und Kunden eine Anlaufstelle nennen, die sie bei Sicherheitsbedenken kontaktieren können.

Nach Schätzungen des EU-Parlaments entsteht Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU aktuell durch vermeidbare produktbezogene Unfälle ein finanzieller Schaden von rund 11,5 Milliarden Euro pro Jahr. Im Gesundheitswesen kommen jährliche Kosten von schätzungsweise 6,7 Milliarden Euro hinzu.

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